AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf 

- Verkaufsbedingungen -
(Stand 02/2023) 

A. Geltungsbereich

1. Das Lieferprogramm der Schefer GmbH und deren Vertragspartner gilt für Industrie, Handel, Handwerk und Gewerbe in Deutschland.

2. Diese AGB gelten für all unsere Angebote, Kauf- und Werkverträge, einschließlich Beratungen und sonstigen vertraglichen Leistungen mit Unternehmern. Von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Diese AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender Bedingungen des Kunden vorbehaltlos liefern.

3. Mit Erscheinen des jeweils aktuellen Kataloges verlieren alle Preisangaben und Beschreibungen von Produkten und Dienstleistungen (nachfolgend Produkte) in vorangegangenen Katalogen ihre Gültigkeit.

B. Vertragsabschluss, Vertragsgegenstand, Disclaimer

1. Bestellungen können wir innerhalb von vier Wochen annehmen.

2. Unsere Angebote sind freibleibend. Sie gelten ausschließlich für Lieferungen und Leistungen innerhalb Deutschlands. Verträge kommen erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande.

3. Bestellungen nehmen wir ausschließlich schriftlich entgegen.

4. Für die Beschreibung von Art und Umfang von Produkten ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung von Schefer verbindlich. Weicht die Auftragsbestätigung von der Bestellung ab, so gilt das Einverständnis des Bestellers als gegeben, falls er nicht unverzüglich widerspricht. Entsprechendes gilt für Preisangaben. Verändern sich nach Erscheinen des Katalogs Preise von einzelnen Produkten, behalten wir uns Preisanpassungen vor. In Abbildungen verwandtes Dekorationsmaterial ist im Preis nicht inbegriffen.

5. Wir behalten uns Warenverfügbarkeit und Änderungen der Produkte durch technische Weiterentwicklungen und Modellwechsel vor. Für eventuelle Druckfehler oder Abweichungen der Farbgebung (RAL) übernehmen wir keine Haftung.

6. Leistungsangaben beziehen sich auf einen Betrieb bei Lufttemperatur von +20° Celsius, ebenen Betonfußboden und trockene Einsatzbedingungen. Abweichungen von angegebenen Geschwindigkeiten sind auch bei den vorstehenden Einsatzbedingungen im Bereich üblicher Toleranzen zulässig.

7. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und ähnlichen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte uneingeschränkt vor. Solche Unterlagen dürfen, auch teilweise, nur nach unserer vorherigen Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden. Kommt ein Vertrag nicht zustande, müssen erhaltene Unterlagen unverzüglich gelöscht bzw. vernichtet werden.

8. Bei Bestellungen mehrerer Waren sind wir zu Teillieferungen berechtigt, die von uns getrennt abgerechnet werden.

9. Soweit nicht anders angegeben, erfolgt die Anlieferung der bestellten Produkte in Einzelteilen. Der Zusammenbau erfolgt in diesen Fällen durch den Kunden. Beauftragen Sie uns mit der Montage, gelten ergänzend unsere Allgemeinen Montagebedingungen, die wir Ihnen mit separatem Angebot mitteilen.

D. Lieferzeitraum, Verzug

1. Mit Übersendung der Bestellung erklärt der Kunde sich mit den im Versandhandel üblichen Lieferzeiten einverstanden. Ist eine Lieferfrist vereinbart, so beginnt diese mit Zugang unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Erhalt der vom Kunden beizubringenden Informationen. Als Lieferzeitbeginn wird das Ende der Kalenderwoche unserer Warenübergabe an den Frachtführer genannt. Der Frachtführer benötigt noch eine angemessene Zeit für die Zustellung. Die in der Auftragsbestätigung genannten Lieferzeiten werden als unverbindliche Richtwerte betrachtet, die jedoch in der Regel eingehalten bzw. unterschritten werden. Ausdrücklich zugesagte Liefertermine sind verbindlich.

2. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Hat der Kunde eine falsche, unvollständige oder unklare Lieferadresse angegeben, so trägt er alle daraus entstehenden Kosten.

3. Geraten wir in Verzug, so ist der Kunde berechtigt, für den ihm entstandenen Verzögerungsschaden für jede vollendete Woche des Verzugs ausschließlich eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % vom Wert des nicht rechtzeitig gelieferten oder nicht ordnungsgemäß nutzbaren Teiles, insgesamt aber nicht mehr als 5 % vom Netto-Auftragswert, zu verlangen. Diese Begrenzung gilt nicht bei grob fahrlässigem Verhalten gesetzlicher Vertreter oder leitender Angestellter, bei Vorsatz oder bei gesetzlich zwingender Verzugshaftung. Eine mangelhafte Lieferung gilt nicht als verspätete Lieferung.

4. Liegt Verzug vor und gewährt uns der Kunde eine angemessene Nachfrist mit der ausdrücklichen schriftlichen Erklärung, dass er nach dem Ablauf der Frist die Annahme der Leistung ablehne, so ist der Kunde, wenn die Nachfrist fruchtlos verstreicht, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Einer Nachfristsetzung bedarf es nicht, soweit diese nach gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. Auf unser Verlangen wird der Kunde in angemessener Frist erklären, ob er von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch macht.

5. Vorbehaltlich der Regelung in Buchstabe G und H. 2 bestehen weitergehende Ansprüche als in D.3. des Kunden aus Verzug, insbesondere Schadenersatzansprüche, nicht.

E. Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung

1. Der vereinbarte Preis versteht sich als „ab Werk-Lieferung“, sofern keine anders lautenden Informationen am Artikel oder in der Auftragsbestätigung hinterlegt sind. Die jeweils bei Rechnungserstellung gültige Mehrwertsteuer stellen wir gesondert in Rechnung. Rechnungsbeträge sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto ohne Abzüge zu zahlen. Bei größeren oder Erstaufträgen behalten wir uns eine abweichende Zahlungsweise, z.B. Vorkasse, vor.

2. Aufrechnungs- und/oder Zurückbehaltungsrechte gegenüber unseren Ansprüchen stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ansprüche des Kunden uns gegenüber dürfen nicht abgetreten werden.

F. Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an allen Produkten (Vorbehaltsware) und zusätzlich geschuldeten Nebenleistungen bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung zustehenden Forderungen vor. Bei laufender Rechnung dient das gesamte Vorbehaltsgut zur Sicherung der Saldenforderung.

2. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist die Weiterveräußerung, Verpfändung oder Sicherheitsübertragung der gelieferten Waren im Ganzen oder in Teilen an unsere schriftliche Zustimmung gebunden.

3. Hat ein Kunde Vorbehaltsware zum Zweck der Weiterveräußerung erworben, ist ihm dies im ordentlichen Geschäftsgang gestattet. In jedem Fall der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt seine künftigen Ansprüche gegen seinen Käufer aus der Weiterveräußerung in vollem Umfang an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Der Kunde bleibt zum Forderungseinzug berechtigt. Dieses Recht steht auch uns zu; wir üben es aber erst aus, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder wenn eine seine Zahlungsverpflichtungen gefährdende Vermögensverschlechterung eintritt (z.B. Insolvenzantrag). Der Kunde hat uns in diesem Fall auf erstes Anfordern alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen und Unterlagen auszuhändigen.

4. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen.

5. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten die Forderungen an den Kunden um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach seiner Wahl verpflichtet.

6. Verletzt der Kunde die vorstehenden, in Buchstabe F genannten Pflichten erheblich, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

G. Ansprüche auf Sach- und Rechtsmängeln

I. Für Sachmängel an Produkten leistet Schefer wie folgt Gewähr:

1. Mängelrügen sind unter Beachtung von § 377 HGB schriftlich an uns zu richten. Die Ware muss bei Empfang, wie gesetzlich vorgesehen, auf ihre Unversehrtheit geprüft werden. Offensichtliche Mängel müssen uns durch einen entsprechenden Vermerk auf dem Frachtbrief bescheinigt und uns innerhalb von einer Woche nach Empfang der Ware angezeigt werden. Versteckte Mängel müssen uns innerhalb einer Woche nach Ihrer Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden.

2. Alle bereits bei Gefahrübergang mit Sachmängeln behafteten Teile an Produkten bzw. bei ihrer Abnahme mangelhaften Leistungen werden nach unserer Wahl entweder unentgeltlich nachgebessert oder neu geliefert. Teile, die von uns im Rahmen dieser Nacherfüllung ausgetauscht werden, gehen mit dem Ausbau in unser Eigentum über. Der Kunde hat uns ausreichend Zeit und Gelegenheit zur Nacherfüllung einzuräumen. Von der Verpflichtung zur Nacherfüllung sind wir im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen befreit. Bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten oder üblichen Beschaffenheit oder Brauchbarkeit bestehen Mängelansprüche nicht.

3. Wir tragen die uns durch die Nacherfüllung entstehenden Kosten. Dies gilt nicht, soweit sich unsere Aufwendungen, insbesondere für Wege- und Transportkosten, erhöhen, weil das Produkt nachträglich an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht worden ist. 

    Bei Ersatz von Teilen bezieht sich die Gewährleistung allein auf die Kosten des Ersatzes, jedwede Haftung für andere Kosten ist ausgeschlossen (siehe H.2. Satz 1)

    Während der Gewährleistungslaufzeit im Rahmen einer Reparatur verwendete Ersatzteile sind in der Gewähr auf den gesetzlichen Gewährleistungszeitraum beschränkt, dieser kann in keiner Weise verlängert werden.

4. Im Falle des Fehlschlagens oder der Nichteinhaltung einer uns vom Kunden gesetzten angemessenen Frist zur Nacherfüllung ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Auf unser Verlangen wird der Kunde uns in angemessener Frist erklären, welches Recht er ausüben will.

5. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen oder im Zusammenhang mit Mängeln oder Mangelfolgeschäden bestehen, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der Regelungen in Buchstabe H. 2.

6. Die Verjährungsfrist für Sachmängel an neuen Produkten beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang, mit Ausnahme der in Buchstabe H 2. genannten Fälle, für welche die gesetzliche Verjährungsfrist gilt.

7. Sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart ist, sind Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln an gebrauchten Produkten vorbehaltlich der Regelungen in Buchstabe H. 2 ausgeschlossen.

8. Der Gewährleistungsanspruch verfällt bzw. erlischt automatisch und vollständig nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Frist oder aber in den nachstehend aufgeführten Fällen:

  • Ungeeignete oder unsachgemäße Wartung oder Verwendung, insbesondere Überlastung, falsche Lastenverteilung, Transportieren von für den Einsatz nicht vorgesehener Güter, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, Verschleiß bzw. gebrauchstypische Abnutzung.
  • Schäden durch unsachgemäße Wartung, Aufbau oder Bedienung (z.B. Anschluss an eine falsche Stromart oder Netzspannung).
  • Ausgenommen von der Gewährleistung sind Batterien, Akkus sowie Schäden oder Mängel durch normalen Verschleiß.
  • Schäden, die durch unnormale Betriebsbedingungen wie Nässe, extreme Wärme oder Kälte sowie Schwankungen der elektrischen Spannung entstanden sind.
  • Fehlende, mangelhafte oder nicht ordnungsgemäße Wartung bzw. Nichteinhaltung der Wartungsintervalle des Produktes seitens des Benutzers oder Dritte.
  • Fehlender, mangelhafter oder nicht ordnungsgemäßer Wechsel der Schmierstoffe bzw. Nichteinhaltung des Schmierstoff-Wechsel-Intervalls des Produktes seitens des Benutzers oder Dritten.
  • Gewaltanwendung, Beschädigung durch Fremdeinwirkung und/oder durch Fremdkörper oder durch das Eingreifen Dritter.
  • Unautorisierter Reparaturen.
  • Umbauten und Änderungen am Gerät und/oder der Steuerung/Programmierung, Aufbrechen von Siegeln und Versiegelungen seitens des Benutzers oder Dritten.
  • Verwendung nicht geeigneter Schmierstoffe und/oder nicht originalen Ersatzteilen durch den Benutzer oder Dritte.
  • Höhere Gewalt (nicht vorhersehbare, auch umweltbedingte und/oder witterungsbedingte Vorkommnisse, Feuer, Hochwasser, Überschwemmungen, Stöße.
  • Gebrauchte Ware oder B-Produkte.
  • Schäden, die durch Nichtbeachtung der Gebrauchs-, Prüfungs- und Gewährleistungsvereinbarung entstanden sind.
  • Fehlende oder nicht fristgerecht eingehaltene UVV-Prüfung.
  • Weiternutzung trotz eines Mangels und/oder eines Defekts.
  • Folgeschäden, entstehend durch einen der oben aufgeführten Punkte.

9. Werden vom Kunden oder von Dritten ohne unsere vorherige ausdrückliche Zustimmung unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungen am Produkt vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen keine Mängelansprüche.

10. Eine Haltbarkeits- oder sonstige Garantie für unsere Produkte geben wir grundsätzlich nicht. Insofern ist keine unserer Beschreibungen, Zusagen oder sonstigen Äußerungen - weder vor noch bei Vertragsabschluss - Garantiecharakter beizumessen.

11. Sollte einer unserer Angaben beabsichtigt oder unbeabsichtigt doch Garantiecharakter zukommen, haften wir nur in dem Umfang, in dem die Garantie gerade bezweckt hatte, den Kunden gegen die eingetretenen Schäden abzusichern.

12. Die Leistung aus Gewähr wir nur auf Antrag gewährt. Der Antrag ist gemäß den Gewährleistungsbestimmungen sowie dem Verzeichnis, welches Bestandteil der Bedienungsanleitung ist, zu stellen. Die Kaufrechnung mit Kaufdatum ist vorzulegen. 

      Gewährleistung kann nur für vollständig bezahlte Ware geltend gemacht werden. 

II. Für Rechtsmängel am Produkt leisten wir wie folgt Gewähr:

Wir sind verpflichtet, Produkte frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter zu liefern. Für den Fall, dass Dritte berechtigte Ansprüche aus Schutz- oder Urheberrechten gegen Produkte oder Teile davon erheben, werden wir nach unserer Wahl – unter Ausschluss entsprechender Schadensersatzansprüche - auf unsere Kosten für das betreffende Produkt entweder ein Nutzungsrecht erwirken, es so ändern, dass das Schutz- oder Urheberrecht nicht verletzt wird, oder das Produkt (oder die betroffenen Teile davon) austauschen. Ist uns dies zu angemessenen Bedingungen nicht möglich, so stehen dem Kunden die gesetzlichen Rücktrittsrechte zu.

H. Haftung

1. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für Schadensersatzansprüche wegen, neben und statt der Leistung, und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, sowie für Aufwendungsersatz- und Freistellungsansprüche (nachfolgend Entschädigungsansprüche). Die Regelungen bei Verzug (Buchstabe D) und die Regelungen zu Sach- und Rechtsmängeln (G) gehen vor.

2. Wir haften für gegen uns gerichtete Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche, insbesondere für Folgeschäden wie entgangenen Gewinn, Schäden wegen Betriebsunterbrechung, Produktions- und Nutzungsausfall, sowie für indirekte Schäden, nicht. Diese Beschränkung gilt nicht in den nachfolgenden Fällen:

  1. Bei Vorsatz
  2. Bei grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter oder leitender Angestellter, wobei die Haftung auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens beschränkt ist
  3. Im Rahmen einer ausdrücklichen schriftlichen Garantiezusage, in der der Rechtsgrund und die Rechtsfolge des Garantiefalls bezeichnet sind, wobei die Haftung auf den Umfang beschränkt ist, in dem die Garantie gerade bezweckt hatte, den Kunden gegen die eingetretenen Schäden abzusichern.
  4. Bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
  5. Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz
  6. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentlich sind solche Vertragspflichten, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Kunden schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade gewährt; wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. Bei Fahrlässigkeit ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens beschränkt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Bei leichter Fahrlässigkeit sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.

3. In den sonstigen Fällen einer zwingenden gesetzlichen Haftung mit Ausnahme von a), d) und e) ist die Haftung auf die Höhe des Kaufpreises beschränkt. Die gesetzlich nicht abdingbare Haftung des Herstellers bleibt unberührt.

4. Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

5. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

I. Gerichtsstand, Anwendbares Recht

1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Augsburg, wenn der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentliches Sondervermögen ist, oder wenn er im Inland keinen Gerichtsstand hat.

2. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich deutsches Recht, wie es zwischen inländischen Vertragspartnern zur Anwendung gelangt.